Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Procon IT Security Solutions GmbH, Lerzenstrasse 21, 8953 Dietikon (nachfolgend „Procon") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde") – sowohl Geschäfts- als auch Privatkunden.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Procon in den Bereichen Informatik (IT-Service, Cloud), VoIP-Telefonie, Videoüberwachung, Alarmanlagen sowie zugehörige Beratung, Installation, Wartung und Support. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Procon ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote von Procon sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Procon eine Bestellung schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. dem Werk- oder Dienstleistungsvertrag. Procon erbringt ihre Leistungen fachgerecht und nach dem anerkannten Stand der Technik. Bei Installations- und Wartungsarbeiten setzt Procon eigenes Personal oder qualifizierte Subunternehmer ein.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) [zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer].

Rechnungen sind innert [30 Tagen] ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Procon berechtigt, einen Verzugszins von [5 %] gemäss OR sowie angemessene Mahnspesen zu verrechnen. Procon kann bei grösseren Aufträgen eine Anzahlung oder Teilzahlungen verlangen.

5. Lieferung, Termine und Montage

Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von Procon ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Procon nicht zu vertreten hat (z.B. Lieferengpässe der Hersteller), berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatz. Der Kunde stellt den Zugang zu den Räumlichkeiten sowie die nötige Infrastruktur (Strom, Netzwerk) für die Montage bereit.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Procon. Der Kunde ermächtigt Procon, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen zu lassen.

7. Gewährleistung und Mängel

Procon gewährleistet, dass Lieferungen und Leistungen frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt [24 Monate] ab Lieferung bzw. Abnahme, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder Herstellergarantien etwas anderes vorsehen. Offensichtliche Mängel sind innert [10 Tagen] nach Erhalt schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.

Bei berechtigter Mängelrüge bessert Procon nach Wahl nach oder liefert Ersatz. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel infolge unsachgemässer Behandlung, Eingriffen Dritter oder normaler Abnutzung.

8. Haftung

Procon haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (insbesondere nach Produktehaftpflichtgesetz) bleiben vorbehalten.

Bei Sicherheitsanlagen (Videoüberwachung, Alarmanlagen) weist Procon darauf hin, dass kein technisches System absolute Sicherheit bieten kann. Procon haftet nicht für Schäden, die trotz fachgerecht installierter Anlage durch Dritte verursacht werden.

9. Wartung und Support

Wartungs- und Supportleistungen werden separat vereinbart. Sofern ein Wartungsvertrag besteht, gelten ergänzend dessen Bestimmungen. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung (z.B. Service Level Agreement).

10. Datenschutz

Procon bearbeitet Personendaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Bei der Verarbeitung von Bild- und Videodaten aus Überwachungsanlagen ist der Kunde für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (z.B. Kennzeichnungspflicht) verantwortlich; Procon berät hierzu auf Wunsch.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Streik, behördliche Massnahmen, Pandemien, Ausfälle von Vorlieferanten) befreien Procon für deren Dauer von der Leistungspflicht. Daraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche auf Schadenersatz.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dietikon, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Stand: Juni 2026 · Procon IT Security Solutions GmbH, Dietikon